Fachkraft 8a

Insoweit erfahrene Fachkraft in der HEIB

Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wurde 2005 die „insoweit erfahrene Fachkraft“ als neuer Akteur im Kindesschutz geschaffen, die von den Fachkräften bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zur Beratung bei der Gefährdungseinschätzung bezüglich einer Kindeswohlgefährdung hinzugezogen werden soll.

Die Kinderschutzfachkraft übernimmt hierbei beratende und prozessbegleitende Aufgaben. Damit Fallbesprechungen und Einzelberatungen innerhalb der HEIB unter Berücksichtigung des Kindeswohls stehen, haben wir eine insoweit erfahrene Fachkraft ausgebildet. Wir können somit schneller im Falle einer drohenden Situation agieren und entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Kindes einleiten.

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen werden schrittweise über eine Sozialisierung in entsprechende Gruppen vorgehalten. Hierbei können sich die Betroffenen im geschützten Rahmen ausprobieren und auch in Reflektionen lernen, mit Triggern umzugehen. Weiterhin richtet sich die Traumapädagogische Beratung auch an die Familienangehörigen bzw. die Eltern.

Hierbei stehen das Verständnis für ihr Kind und der Umgang mit der belastenden Situation im Vordergrund. Eine Anbahnung an das Eltern – Kind Verhältnis ist der nächste Schritt einer ganzheitlichen Traumapädagogischen Beratung. Somit sind eine Sozialisierung und eine Personalisierung für traumatisierte Kinder und Jugendliche möglich.

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